Inkasso Forderungsmanagement
Bergisches Land UG haftungsbeschränkt
Forderungsabtretung
Bei der Forderungsabtretung gibt der Gläubiger die Forderung an einen externen Dienstleister, wie z.B. ein Inkassounternehmen ab.
Der neue Gläubiger ist als Folge der Forderungsabtretung dafür verantwortlich, dass die erworbenen Rechnungen von den Schuldnern bezahlt werden. Dafür muss der alte Gläubiger natürlich auf einen Teil seiner Rechnungssumme verzichten, denn ganz ohne Risiko ist die Forderungsabtretung nicht. Diesbezüglich verweisen wir auf unsere AGB.
Eine Forderung kann von jedem Gläubiger abgetreten werden, der aufgrund einer erbrachten Dienstleistung oder verkauften Ware.
Die Abtretung ist insbesondere für Sie dann von Bedeutung, wenn Ihre Forderungen bereits seit längerer Zeit liegen geblieben und alle Vollstreckungsversuche gescheitert sind.
Wenn Ihnen an Zeit und Ressourcen fehlt, um sich um solche liegengebliebene Forderungen zu kümmern, bietet sich eine Forderungsabtretung an ein Inkassounternehmen an.